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Allgemeine Geschäftsbedingungen Pralinina GmbH

 

Für sämtliche Leistungen, wie z.B. Torten, Patisserie, Schokoladenprodukte, Catering, Kurse oder Events ("Dienstleistung") der Pralinina GmbH (die "Pralinina GmbH") zu Gunsten eines beliebigen Kunden (der "Kunde") gelten ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") in ihrem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

 

Der Kunde stimmt der ausschliesslichen Anwendbarkeit der vorliegenden AGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Pralinina GmbH vorbehaltslos zu und anerkennt deren Vorrang gegenüber den abweichenden oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Kunden. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Pralinina GmbH nicht verbindlich, auch wenn sie von der Pralinina GmbH nicht ausdrücklich abgelehnt wurden.

 

Im Falle von Abweichungen zwischen den vorliegenden AGB und anderen Dokumenten, wie z.B. der Offerte, haben die AGB Vorrang gegenüber solchen Dokumenten, vorausgesetzt, dass eine solches Dokument einen bestimmten Abschnitt der AGB nicht ausdrücklich ändert, ergänzt oder ersetzt, mit dem expliziten Hinweis darauf, dass dieser Abschnitt geändert, ergänzt oder ersetzt wird.

Die AGB gelten für alle Kunden – sowohl mit Wohnsitz in der Scheiz als auch im Ausland, welche sich für die Dienstleitung der Pralinina GmbH entscheiden. Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie die Dienstleistungen der Pralinina GmbH in Anspruch nehmen.

 

1. Offerte, Vertragsabschluss und Änderungen

a. Auf Anfrage und gestützt auf die Angaben des Kunden stellt die Pralinina GmbH dem Kunden für die gewünschten Dienstleistungen eine detaillierte Offerte zu (die "Offerte"). Die Offerte, inklusive den vorliegenden AGB, wird zu einem beidseitig verbindlichen Vertrag, sofern die Pralinina GmbH ein durch den Kunden unterzeichnetes Doppel der Offerte innert vierzehn (14) Tage seit Ausstellung zurückerhalten hat (der "Vertrag"). Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist, ist die Pralinina GmbH nicht mehr an die Offerte gebunden und die Zustellung der unterzeichneten Offerte entfaltet keine Bindungswirkung.

b. Erhält die unterzeichnete und retournierte Offerte Änderungen des Kunden, so gilt die abgeänderte Offerte als Anfrage an die Pralinina GmbH zur Ausstellung einer neuen Offerte nach Ziffer 1a und ist für die Pralinina GmbH nicht verbindlich.

c. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Vertrages. Änderungswünsche nach Vertragsabschluss setzen eine neue Offerte der Pralinina GmbH voraus und liegen im Ermessen der Pralinina GmbH. Wird die neue Offerte zum Vertrag, so ersetzt dieser den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag.

d. Offerte und Änderungswünsche müssen zwingend schriftlich erfolgen. Allfällige mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.

e. Bestätigt der Kunde eine Offerte und die darin aufgeführten Dienstleistungen per Email so gilt dies als Angenommen und der Vertrag kommt zu Stand, unabhängig davon ob die Pralinina GmbH noch auf eine Unterschrift auf der Offerte besteht.

f. Zum Abschluss von rechtsverbindlichen Verträgen mit der Pralinina GmbH sind nur volljährige Personen befähigt.

 

2. Preise

a. Es gelten ausschliessliche die Preise gemäss Vertrag. Die Preise sind in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Auf der Internetseite der Pralinina GmbH angegebene Preise sind als Richtpreise zu verstehen und unverbindlich.

b. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Offerte bzw. dem Vertrag genannten Preise hinsichtlich der Arbeitsstunden und dem Materialverbrauch Schätzungen sind, die auf den Angaben des Kunden und Erfahrungswerten basieren. Die effektiven Arbeitsstunden und Materialkosten sind der Schlussrechnung zu entnehmen, wobei je angebrochene halbe Stunde 0.5 Arbeitsstunden verrechnet werden.

c. Zusätzlich konsumierte Getränke und Speisen, oder längere Arbeitsstunden die nicht von der Offerte gedeckt sind, oder Produkte, die nach effektivem Konsum abgerechnet werden, werden zusätzlich mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Die Pralinina GmbH ist allerdings nur zur Bereitstellung der offerierten Mengen gemäss Offerte verpflichtet; darüberhinausgehende Konsumation richtet sich je nach Verfügbarkeit.

d. Minderkonsum führt nicht zu einer Preisreduktion. Bestellte, aber nicht konsumierte Ware wird vollumfänglich verrechnet. Ausgenommen sind nach effektivem Verbrauch abgerechnete Produkte.

 

3. Zahlungsbedingungen

a. Nach Beendigung der Dienstleistung stellt die Pralinina GmbH eine Schlussrechnung an den Kunden basierend auf dem Vertrag und dem effektiven Konsum bzw. Aufwand unter Beachtung des allfällig geleisteten Kostenvorschusses und der Mehrwertsteuer.

b. Der Kunde bezahlt die Schlussrechnung innert dreissig (30) Tagen seit Erhalt.

c. Die Pralinina GmbH verlangt, ab einem Betrag von 1'000.- (tausend Schweizer Franken einen Kostenvorschuss von in der Regel 50% des veranschlagten Preises.

d. Erfolgt die Lieferung in Länder ausserhalb der Schweiz, können von Kosten anfallen, wie Zölle, Steuern, etc. die vom Kunden selbst zu tagen sind.

 

4. Leistungen der Pralinina GmbH

a. Pralinina GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen professionell, sorgfältig und mit bestmöglicher Qualität auszuführen und sich soweit möglich nach den Wünschen des Kunden zu richten. Weiter verpflichtet sich die Pralinina GmbH, die vereinbarten Mengen an Produkten bereit zu stellen und besorgt das für die Zubereitung notwendige Material. Die Pralinina GmbH sichert die Einhaltung von zugesicherten Qualitätsstandards bei Speisen und Getränken zu.

b. Die konkret zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag. Auf weitergehende Leistungen besteht kein Anspruch.

 

Individuell gestaltete Dienstleistungen

a. Der Kunde stellt sicher, dass die für die individuelle Gestaltung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen unverzüglich nach Vertragsabschluss der Pralinina GmbH zugestellt werden. Die muss in schriftlicher vor und nach etwaigen Vorgaben zum Dateiformat geschehen.

b. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzten oder gegen bestehende Gesetzte verstossen. Der Kunde stellt die Pralinina GmbH ausdrücklich frei von geltend gemachten Ansprüchen Dritter.

c. Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

d. Jede Dienstleistung der Pralinina GmbH wird mit künstlerischer Gestaltungsfreiheit der Pralinina GmbH händisch hergestellt. Es können daher leichte Abweichungen von einer Vorlage entstehen. Eine Abweichung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung des vereinbarten Preises.

f. Werden Entwürfe zum Tortendesign gemeinsam mit dem Kunden entwickelt, so wird diese Leistung an den Kunden verrechnet. Entwürfe für das Tortendesign können kostenpflichtig sein und werden mit 75.00 CHF in Rechnung gestellt.

g. Der Aufbau der Dienstleistung sowie etwaige Dekorationsarbeiten vor Ort gelten nur dann als im Preis inkludiert, wenn diese ausdrücklich zwischen dem Kunden und der Pralinina GmbH vereinbart wurde.

f. Die Pralinina GmbH ist dazu berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern dies möglich ist.

 

5. Rechte und Pflichten des Kunden

a. Die Offerte ist kostenlos und richtet sich – soweit möglich – nach den Wünschen des Kunden. Werden zwei oder mehr Offerten ausgestellt, kann eine Gebühr von CHF 150.00 verrechnet werden, sofern aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, kein Vertrag zustande kommt.

b. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens vierzehn (14) Tage vor Dienstleistungserbringung die genaue Personenzahl anzugeben, sofern diese für die Rechnungsstellung massgebend ist. Die genaue Personenzahl darf gegenüber der vertraglich vereinbarten Personenzahl nicht wesentlich reduziert werden.

c. Der Kunde trägt die Verantwortung für das Vorliegen sämtlicher für die Erbringung der Dienstleistung notwendiger Bewilligungen.

d. Der Kunde oder die vom Kunden beauftragte Person am Zielort, hat die Dienstleistung bei Übergabe durch die Pralinina GmbH abzunehmen. Der Kunde hat die Dienstleistung nach ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen und erkennbare Mängel sowie Reklamationen umgehen nach Annahme mitzuteilen.

e. Ab Übergabe der Dienstleistung an den Kunden, an einen
Bevollmächtigten des Kunden, hierzu zählen insbesondere Caterer, Restaurants, etc., oder an einen vereinbarten Transporteur, gehen sämtliche Risiken und Gefahren sowie die Haftung auf den Kunden über. Der Kunde oder die bevollmächtigte Person hat nach Übergabe dafür
Sorge zu tragen, dass die Dienstleistung bei Bedarf entsprechend gekühlt, trocken und geruchsfrei verwahrt wird. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verwahrung, Handhabung, oder beim Aufbau durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigte entstehen,
übernimmt die Pralinina GmbH keine Haftung.

f. Der Kunde überträgt sämtliche Rechte an Foto- und Filmmaterial

g. Werden an einer Veranstaltung Foto- oder Filmproduktion erstellt, so überträgt der Kunde sämtliche, denkbare Formen des Urheberrechts an die Pralinina GmbH. Der Kunde gestatten dem der Pralinina GmbH eine zeitliche, räumliche und uneingeschränkte Verwendung der erzeugten Ergebnisse unwiderruflich. Der Kunde willigt explizit zu, dass die Pralinina GmbH Bild und Videomaterial aufnehmen und für eigene Werbezwecke verwenden darf. Ist der Kunde damit nicht einverstanden so hat er dies in Schriftlicher Form auf der Offerte explizit zu erwähnen.

Handhabung, oder beim Aufbau durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigte entstehen,
 

6. Material und Infrastruktur

a. Auf Wunsch des Kunden und nach Vereinbarung stellt die Pralinina GmbH Gebrauchs- und Retourmaterial (Gläser, Geschirr, Besteck, Equipment etc.) gemäss Offerte zur Verfügung (Depot). Der Kunde ist für die vollständige und unbeschädigte Rückgabe sowie deren Verwendung an der Veranstaltung verantwortlich. Allfällige Verluste und Schäden gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Anschaffungswert in Rechnung gestellt. Das Eigentum an gestelltem Retourmaterial verbleibt in jedem Fall bei der Pralinina GmbH.

b. Bei Rücksendungen des Retourmaterials per Post übernimmt der Kunde das volle Risiko. Es ist nicht erlaubt, das Retourmaterial zu deponieren, hinterlassen oder zurückzubringen ohne vorherige Absprache mit der Pralinina GmbH. Bei Verlust oder Schäden haftet der Kunde.

c. Für Mietgegenstände (Tortenständer (100.00 CHF), Dekormaterial, etc.), welche vor Ort abgegeben werden, ist ein Depot von 20.00 bis 200.00 CHF in bar bei Entgegennahme der Gegenstände zu hinterlegen. Bei einwandfreier Rückgabe, der Mietgegenstände (d.h. unbeschädigt und gereinigt,) innerhalb von 6 Wochentagen ab Entgegennahme ist pauschal eine Mietgebühr von 20.00 CHF zu bezahlen und die Kaution wird dem Rechnungsbetrag angerechnet.

d. Wird ein Mietgegenstand nicht innerhalb von 6 Wochentagen zurückgebracht wird eine Mietgebühr von 50.00 CHF pro angebrochene Woche fällig. Dieser Betrag wird in Rechnung gestellt.

e. Findet die Dienstleistungserbringung in einer vom Kunden gestellten Lokalität statt, so ist dieser für den notwendigen Mindeststandard an Infrastruktur verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde für funktionierende Strom- und Wasseranschlüsse, Zufahrtsmöglichkeiten sowie nach Absprache für die Kühlmöglichkeiten der Dienstleistung. Ist die vertragsgemässe Dienstleistungserbringung aufgrund mangelhafter Infrastruktur nicht möglich, so ist der Kunde zur Bezahlung des vertraglichen Preises verpflichtet.

f. Findet die Dienstleistungserbringung in einer von Pralinina GmbH gestellten Lokalität statt, so ist Pralinina GmbH gemäss Ziffer 6b verantwortlich.

 

7. Stornierung und Verschiebung

a. Die Stornierung der Dienstleistung nach Abschluss des Vertrags richtet sich nach den folgenden Konditionen (Tage bis Dienstleistungserbringung: Vertragspreis).

  • bis 30 Tage: 30%

  • 20-15 Tage: 50%

  • 14-11 Tage: 80%

  • 10 Tage: 100%

b. Bis 31 Tage vor Dienstleistungserbringung kann diese ohne Kostenfolge & nach Absprache auf ein neues Datum verschoben werden. Möchte der Kunde die Dienstleistungserbringung weniger als 30 Tage vor Fälligkeit verschieben, stellt die Pralinina GmbH dem Kunden eine Übersicht über allfällige mit der Verschiebung verbundenen Mehrkosten zu. Akzeptiert der Kunde die Mehrkosten durch Unterzeichnung und Retournierung, wird die Dienstleistungserbringung zu den ursprünglichen Konditionen zzgl. Mehrkosten verschoben.

b. Für Hochzeitstorten gelten separate Stornierungsbedingungen. Diese lauten wie folgt.

  • bis 90 Tage: 30%

  • 30 Tage: 50%

  • 30-11 Tage: 80%

  • 10 Tage: 100%

d. Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin. Lieferterminänderungen müssen der Pralinina GmbH schriftlich mindestens sieben (7) Tage vor dem vereinbarten Liefertermin mitgeteilt werden.

 

8. Haftung

a. Der Kunde haftet unabhängig vom Verschulden für jegliche Verluste und Schäden an Material und Lokalität der Pralinina GmbH.

b. Tritt der Kunde als Vermittler, Organisator oder in sonstiger Weise als Mittelsmann auf, so haftet er solidarisch mit dem Veranstalter für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere für die Bezahlung der Schlussrechnung.

c. Die Pralinina GmbH haftet nur für grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten. Insbesondere wird die Haftung für kleinere Verschmutzungen ausgeschlossen.

d. Die Haftung der Pralinina GmbH für Hilfspersonen und Subcontractor wird vollumfänglich ausgeschlossen. Auch wenn die Pralinina GmbH Subcontractor für teil Komponenten des Auftrags selbst beauftragt.

e. Die Pralinina GmbH schliesst jegliche Haftung für Schäden durch Speisen und Getränke aus, die der Kunde nach der Erbringung der Dienstleistung übernimmt, insbesondere für Schäden durch unsachgemässe Lagerung, Transport, hygienische Behandlung, Ablaufdatum oder sonstigen unsachgemässen Umgang.

f. Bei verpackten Produkten sind die Allergene gut sichtbar erläutert. Die Pralinina GmbH übernimmt keine Haftung - soweit gesetzlich zulässig - für eventuelle allergische Reaktionen, etc.

g. Die Pralinina GmbH kann nicht garantieren, dass in den Produkten keinen anderen Spuren von Allergenen enthalten sind, da alle Produkte in derselben Umgebung hergestellt werden. Es kann aufgrund glutenhaltiger Produkte in der Backstube keine 100% Gluten Freiheit garantiert werden.

 

9. Allgemeine Bestimmungen

a. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, Änderungswünsche und Offerten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

b. Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berühren die Gültigkeit des übrigen Teils der Vereinbarung nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.

c. Im Falle von höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Pandemien, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Boykott, Streik, unverschuldeten Unfällen und Naturkatastrophen, wird die Pralinina GmbH von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder sonstigen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit.

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag unterliegen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, die auf ein anderes anwendbares Recht verweisen würden.

b. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Sissach, Basel-Landschaft.

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